Zu den Kosten Ihrer Beratung und Vertretung

Für die Abrechnung von anwaltlichen Honoraren gilt in Deutschland grundsätzlich eine Gebührenordnung, seit dem 1.7.2004 das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) mit dem zusätzlichen Vergütungsverzeichnis.


Die Gebühren des Rechtsanwaltes berechnen sich in derselben Angelegenheit nach Art und Umfang der Tätigkeit. So entsteht außergerichtlich zumeist die so genannte
Geschäftsgebühr, zusätzlich eine Einigungsgebühr, wenn es gelingt, eine
außergerichtliche Einigung zu erzielen. In gerichtlichen Auseinandersetzungen entstehen zumeist eine Verfahrensgebühr und eine Terminsgebühr, auch hier eventuell eine Einigungsgebühr. Die Höhe der Gebühren richtet sich dabei nach dem Wert des Gegenstandes der betreffenden Angelegenheit, zuzüglich Mehrwertsteuer und Sachkosten.


Honorarvereinbarungen können zudem im außergerichtlichen Bereich getroffen werden.
Es kann auf Stundenbasis sowie auch leistungsbezogene Honorierung vereinbart werden.
Die Stundensätze liegen zwischen EUR 130,00 und EUR 220,00 zzgl. Sachkosten und Mehrwertsteuer.


Bereits im Rahmen des Erstgesprächs erörtere ich mit Ihnen die voraussichtlichen Kosten Ihrer Angelegenheit, insbesondere auch Ihr Kostenrisiko.
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt möglicherweise die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Durchsetzung Ihrer Rechte. Bringen Sie insoweit bitte zum Erstgespräch die Unterlagen über Ihre Rechtsschutzversicherung mit.


Wenn Ihr Einkommen niedrig ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe.


Die Beratungshilfe
ermöglicht Ihnen eine außergerichtliche Beratung und Vertretung durch einen Anwalt Ihrer Wahl.


Die Prozesskostenhilfe
sichert Ihnen die Hilfe eines Anwalts bei der Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht.
Ob Sie diese Hilfen bekommen, richtet sich nach Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen.
Bringen Sie daher bitte alle Unterlagen über Ihre gegenwärtigen finanziellen Verhältnisse zum Erstgespräch mit.